Seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Vermietung und Verkauf von neuen und sanierten Wohngebäuden einen Energieausweis zu erstellen und den Mietern bzw. Käufern auszuhändigen. Auch bei Inseraten in Zeitung und Internet ist der Kennwert für Energieverbrauch anzugeben. Dies dient dem objektiven Vergleich der Qualität der Gebäudehülle und Haustechnik.
Auch für sogenannte Nichtwohngebäude (Verwaltung, Handel, Gewerbe und öffentliche Gebäude) wird immer stärker der Aushang eines Energieausweises bzw. Energiepasses gefordert. Für öffentliche Gebäude mit viel Publikumsverkehr informiert der gut sichtbare Aushang durch eine grafische Darstellung über den Energiebedarf pro m² Fläche pro Jahr dieses Gebäudes.
Folgende Energieausweise erstellen wir für Sie:
dies beinhaltet folgende Berechnungen:
Die Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude ist recht einfach und stellt die Grundlage für Bauantrag, Vermietung/Verkauf oder weiterführende Energieberatungen dar. Nach der Bestandsaufnahme von Außenbauteilen, Haustechnik und Gebäudevolumen vor Ort wird der Energiebedarf nach GEG 2020 im Computer berechnet.
Im Vergleich zum Wohngebäude ist der Aufwand für die Erstellung der Bedarfsausweise für alle sonstigen Gebäude (Schule, Verwaltung, Gewerbe, Industrie, ...) viel höher. Neben Heizung und Warmwasser werden auch Kühlung, Beleuchtung und Stromverbrauch berechnet. Außerdem erfordern die unterschiedliche Nutzung der Räume mehrere Zonen und damit die Anwendung der DIN 18599. Somit ist der Bearbeitungssaufwand oft 3- bis 5-mal so hoch, wie beim Wohngebäude.